Fachanwaltschaft Arbeitsrecht
Fachanwaltschaft Arbeitsrecht:
Ich vertrete seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin ausschließlich die Interessen der Arbeitnehmerseite, der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen.
Im Bereich der Arbeitsausbeutung habe ich umfangreiche Erfahrungen. Mir liegen diese Mandate besonders am Herzen, weil sich dort das Machtverhältnis ungleicher Parteien und die Angreifbarkeit der Arbeitnehmerseite in unverstellter Weise zeigt.
Im Arbeitsrecht vertrete ich Sie umfassend in allen Fragestellungen. Es haben sich im Laufe meiner Tätigkeit aber auch einige Schwerpunkte herausgebildet, zu denen ich Ihnen kurze Informationen geben möchte:
Kündigungsschutzverfahren
Nach dem Erhalt einer Kündigung muss schnell reagiert werden, nach Zugang der Kündigung verbleibt nur eine dreiwöchige Frist zur Einreichung der Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses, sonst wird die Kündigung wirksam. In engen Ausnahmefällen kann eine verspätete Klage vom Arbeitsgericht zugelassen werden, aber auch hier ist eine Frist von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses für die rechtzeitige Klageeinreichung unbedingt zu beachten!
Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Verträge sind im Arbeitsleben zum Normalfall geworden, obwohl diese nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers die Ausnahme bilden sollten. Bei der Überprüfung, ob ein Arbeitsvertrag wirksam befristet wurde, ist neben den gesetzlichen Bestimmungen auch die umfangreiche Kasuistik in Rechtsprechung zum Befristungsrecht zu beachten. Auch für eine sog. Entfristungsklage ist unbedingt eine dreiwöchige Frist einzuhalten, beginnend mit dem letzten Tag des befristeten Arbeitsvertrages, ansonsten bleibt die Befristung wirksam.
Arbeitszeugnisse
Streitigkeiten über den Inhalt des Arbeitszeugnisses sind sehr unerfreuliche Auseinandersetzungen, die für die Arbeitnehmerseite oft auch schwierige Darlegungs-und Beweisprobleme mit sich bringt, wenn ein besseres als ein durchschnittliches Zeugnis beansprucht wird. Eine anwaltliche Unterstützung kann nach meiner Erfahrung auch zur Versachlichung der Auseinandersetzung verhelfen.
Überprüfung von Arbeitsverträgen
Das Überprüfen des Arbeitsvertrages ist natürlich vor Abschluss des Vertrages sinnvoll, aber auch danach können sich Streitfragen ergeben. Arbeitsvertragsbestimmungen unterliegen bei vorformulierten Verträgen einer Inhaltskontrolle, ihre Wirksamkeit kann also auch nach Abschluss des Vertrages noch überprüft werden! Auch hier ist es wichtig, die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Vertragsklauseln, z.B. Vertragsstrafen, Ausschlussfristen, Fortbildungskosten etc. zu kennen.
Diskriminierungsschutz
Auch die Unterstützung in Diskriminierungsfällen am Arbeitsplatz oder im Bewerbungsverfahren ist mir sehr wichtig. Klagen wegen erfolgter Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) habe ich bereits häufiger vor Arbeitsgerichten geführt.