Familienrecht / Erbrecht
Tätigkeitschwerpunkt Familienrecht:
Scheidungen/Aufhebung von Lebenspartnerschaften
Im Familienrecht bearbeite ich insbesondere Mandate im Scheidungsrecht bzw. der Aufhebung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und den dazu gehörenden Folgesachen.
Elternunterhalt
Ich berate und vertrete Sie auch in Fragestellungen zum sog. Elternunterhalt.
Fragen zum Elternunterhalt werden wichtig, wenn z.B. Ihre Eltern sozialhilfe- oder pflegebedürftig werden und das Sozialamt Sie als Kind zur Auskunft über Ihre Einkommens-und Vermögensverhältnisse auffordert, um zu prüfen, ob Sie verpflichtet sind, Unterhalt an Ihre Eltern zu leisten.
Interessensschwerpunkt Erbrecht:
Pflichtteilsrecht
In dem weiten Rechtsgebiet des Erbrechts werde ich ausschließlich bei Fragen zum Pflichtteilsrecht beratend und vertretend tätig.
Schnittstellen des Arbeits-/Sozialrecht mit dem Erb- und Familienrecht
Da Fragestellungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht häufig auch Bereiche des Familien- oder Erbrechts berühren, lege ich Wert darauf, Sie auch in diesen Schnittstellenbereichen fundiert beraten und vertreten zu können. Hier sind insbesondere Regressansprüche der Sozialleistungsträger und Unterhaltsfragen von Interesse.