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Das Sozialgericht Berlin : Nur die rechtliche Elternschaft führt zu einer temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3,4 SGB II führen kann, nicht aber die soziale Elternschaft

Das Sozialgericht Berlin hat sich in zwei Entscheidungen mit der Frage auseinandergesetzt, ob auch bei Durchführung des Kindesumgangs durch einen Elternteil, der aber nicht biologischer oder rechtlicher Elternteil ist, sondern sozialer Vater oder soziale Mutter, eine...